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Geschichte
   
   
   
   
   
   
   
   

Den Ausschlag für die Gründung einer Beratungsstelle für NS-Verfolgte gab 1987 ein großes Hearing „Wiedergutmachung und Entschädigung für nationalsozialistisches Unrecht“ vor dem Innenausschuss des Bundestages. Dort kamen erstmalig die bisher „vergessenen Opfer“ (u.a. Opfer der NS-Militärjustiz, Homosexuelle…) zu Wort. Was sie mitzuteilen hatten, war ein Skandal: bisher waren sie von jeder Entschädigung und Anerkennung des erlittenen Unrechts ausgeschlossen. Das Ergebnis der Anhörung: die damalige CDU/CSU-Regierung richtete einen weiteren Härtefond ein. Doch waren die Gelder so gut versteckt, dass sie von den Betroffenen gar nicht erst beantragt wurden. Zwei Jahre nach Gründung des Härtefonds waren – obwohl häufig bitter benötigt - kaum Auszahlungen erfolgt. Die Opfer kannten nicht die Wege durch die bundesdeutsche Bürokratie.

Um das zu ändern, gründeten VertreterInnen von NS-Verfolgtenverbänden, Pax Christi und Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste eine Informations- und Beratungsstelle für NS-Verfolgte. Hier wollte man den vorhandenen Fachverstand an einem Ort bündeln und so den Opfern der NS-Gewaltherrschaft zu ihrem Recht verhelfen. Gleichzeitig sollte auch ein Zeichen gesetzt werden: die Verfolgten des NS-Regimes sprechen mit einer Stimme. Die durch die Nazis angelegte Aufteilung in verschiedene Gruppen (z.B. Kommunisten und politisch Verfolgte, Juden u.a.) hatte nach dem Krieg dazu geführt, dass sich die Überlebenden ebenfalls in entsprechenden Verbänden organisierten. Es sei denn, sie gehörten zu einer der Verfolgtengruppen, die auch in der Nachkriegszeit diskriminiert wurden (z.B. sog. Asoziale, Deserteure, sog. Kriminelle, Homosexuelle u.a.). Diese blieben stigmatisiert, ausgegrenzt und so von jeder Entschädigung ausgeschlossen. Die MitarbeiterInnen unserer Informations- und Beratungsstelle waren angetreten, allen NS-Verfolgten zu ihrem Recht zu verhelfen.

Hilfegesuche aus aller Welt

Es gab also viel zu tun, als unser Verband im Turm eines alten Kölner Schwimmbades im April 1990 die Arbeit aufnahm. Mit viel Idealismus, „zwei Aktenordnern und einem Telefonanschluss“ (Sonja Schlegel, Mitarbeiterin der ersten Stunde), versuchten wir, eine Beratungsstelle für alle Überlebenden des Nazi-Regimes zu schaffen. Es sprach sich schnell herum: schon lange vor der offiziellen Gründung vier Monate später trafen Briefe mit Hilfegesuchen aus aller Welt bei uns in Köln ein. Obwohl die Existenz des Bundesverbandes wegen Geldnot immer wieder gefährdet war (und immer noch ist), konnten wir bereits zwei Jahre später einen „Beratungsleitfaden NS-Verfolgung“ veröffentlichen. Zum ersten Mal gab es damit eine Sammlung aller gültigen Entschädigungsregelungen für NS-Verfolgte – ein Flickenteppich gesetzlicher und aussergesetzlicher Bestimmungen, der oft Lücken aufwies. Im Laufe der Zeit waren unsere MitarbeiterInnen zu wahren ExpertInnen der komplizierten Entschädigungsbestimmungen geworden. Zwar wurde dieses Fachwissen auf Hearings und Symposien geschätzt, aber 1993 bewahrte nur ein Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Familie und Senioren unsere Geschäftsstelle vor der Schließung. Die Forschungsarbeit „Hilfen zur Verbesserung der Lebenslagen von NS-Verfolgten im vereinten Deutschland“ entstand neben den laufenden Geschäften und die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden eine wichtige Grundlage der Kampagnen- und Lobbyarbeit unseres Bundesverbandes.

Die Überlebenden nicht vergessen!

Immer wieder erwies sich, dass die Entschädigungsregelungen grosse Lücken hatten. So waren beispielsweise die in Osteuropa ansässigen Holocaust-Überlebenden ebenso von Entschädigungen ausgeschlossen geblieben wie auch ehemalige ZwangsarbeiterInnen. Um diese Situation zu ändern, intensivierte der Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte ab 1995 auch die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen auf internationaler Ebene. Gemeinsam mit dem American Jewish Committee und anderen Verfolgtenverbänden wurde 1997 eine Kampagne für die Holocaust-Überlebenden in Ost- und Mitteleuropa initiiert. Auf einer Veranstaltung Anfang des Jahres im Bonner Wasserwerk, „Die Überlebenden nicht vergessen“, waren u.a. Alexander Bergmann (Jüdische Gemeinde Riga), Paul Spiegel (Zentralrat der Juden in Deutschland) und Jan Karski (ehem. Kurier der polnischen Exilregierung) als Redner dabei.

Im gleichen Jahr organisierten wir gemeinsam mit Aktion Sühnezeichen auf dem ev. Kirchentag in Leipzig die grosse Veranstaltung „Endlich Gerechtigkeit schaffen“, um auf die Lebenslage der vergessenen Opfer aufmerksam zu machen. Hildegard Hamm-Brücher (ehem. Bundestagspräsidentin), Ludwig Baumann (Verband Opfer der Militärjustiz) und Waltraud Blass (VVN, ehem. Siemens-Zwangsarbeiterin) setzten sich in bewegenden Reden für eine Entschädigung dieser Überlebenden des NS-Regimes ein.

Nur reden hilft nicht…

Es ist nur wenig bekannt, dass die letzte Phase des langen Kampfes um eine Entschädigung für NS-ZwangsarbeiterInnen hier bei uns in Köln begonnen hat. Im Sommer 1997 trafen wir uns in unserer Geschäftsstelle mit Karola Fings von der Projektgruppe Kölner Messelager und der amerikanischen Anwältin Deborah Sturman. Sturman wollte prüfen, ob die so erfolgreich gegen die Schweizer Banken geführten amerikanischen Class-action-Verfahren auch zur Durchsetzung einer Entschädigung für ehemalige NS-SklavenarbeiterInnen genutzt werden können. Nicht zufällig wurde dann 1998 die erste Klage vor einem amerikanischen Gericht von Elsa Iwanova gegen Ford Köln eingereicht. Die zwischenzeitlich in Belgien lebende ehemalige russische Zwangsarbeiterin war einige Jahre zuvor auf Einladung der Projektgruppe Messelager in Köln gewesen.

Jetzt endlich war etwas in Bewegung gekommen. Dank einer großzügigen Privatspende in Höhe von 100.00 DM konnte unser Verband eine Kampagne für die Entschädigung ehemaliger ZwangsarbeiterInnen in Deutschland starten. Neben einem „Recherchepool“ namhafter HistorikerInnen organisierten wir die Vernetzung aller mit Zwangsarbeiter-Klagen befassten Rechtsanwälte.

Mittlerweile gab es Verhandlungen zwischen den USA und Deutschland über diese Thematik. Obwohl die deutsche Delegation bei den Treffen in Washington, Berlin und Bonn die Opferverbände ausschloss und nur aus Ministerialbeamten und Wirtschaftsführern bestand, gelang es dem damaligen Geschäftsführer, Lothar Evers, trotzdem dabei zu sein. Das tschechische Aussenministerium hatte ihn kurzerhand zum Mitglied der eigenen Delegation gemacht!

Mit der Verleihung des Demokratie-Preises 2000 der „Blätter für deutsche und internationale Politik“ in Berlin erfuhr die Arbeit unseres Verbandes Anerkennung. Trotzdem brauchte es noch viele Anstrengungen, ehe 2001 die ersten Gelder der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ ausgezahlt wurden.