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Den Ausschlag für die Gründung
einer Beratungsstelle für NS-Verfolgte gab 1987 ein großes
Hearing „Wiedergutmachung und Entschädigung für
nationalsozialistisches Unrecht“ vor dem Innenausschuss
des Bundestages. Dort kamen erstmalig die bisher „vergessenen
Opfer“ (u.a. Opfer der NS-Militärjustiz, Homosexuelle…)
zu Wort. Was sie mitzuteilen hatten, war ein Skandal: bisher
waren sie von jeder Entschädigung und Anerkennung des
erlittenen Unrechts ausgeschlossen. Das Ergebnis der Anhörung:
die damalige CDU/CSU-Regierung richtete einen weiteren Härtefond
ein. Doch waren die Gelder so gut versteckt, dass sie von den
Betroffenen gar nicht erst beantragt wurden. Zwei Jahre nach
Gründung des Härtefonds waren – obwohl häufig
bitter benötigt - kaum Auszahlungen erfolgt. Die
Opfer kannten nicht die Wege durch die bundesdeutsche Bürokratie.
Um
das zu ändern, gründeten VertreterInnen von NS-Verfolgtenverbänden,
Pax Christi und Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste eine
Informations- und Beratungsstelle für NS-Verfolgte. Hier
wollte man den vorhandenen Fachverstand an einem Ort bündeln
und so den Opfern der NS-Gewaltherrschaft zu ihrem Recht verhelfen.
Gleichzeitig sollte auch ein Zeichen gesetzt werden: die
Verfolgten des NS-Regimes sprechen mit einer Stimme. Die durch die Nazis
angelegte Aufteilung in verschiedene Gruppen (z.B. Kommunisten
und politisch Verfolgte, Juden u.a.) hatte nach dem Krieg dazu
geführt, dass sich die Überlebenden ebenfalls in
entsprechenden Verbänden organisierten. Es sei denn, sie
gehörten zu einer der Verfolgtengruppen, die auch in der
Nachkriegszeit diskriminiert wurden (z.B. sog. Asoziale, Deserteure,
sog. Kriminelle, Homosexuelle u.a.). Diese blieben stigmatisiert,
ausgegrenzt und so von jeder Entschädigung ausgeschlossen.
Die MitarbeiterInnen unserer Informations- und Beratungsstelle waren angetreten, allen
NS-Verfolgten zu ihrem Recht zu verhelfen.
Hilfegesuche
aus aller Welt
Es gab also viel zu tun, als unser Verband im
Turm eines alten Kölner Schwimmbades im April 1990 die
Arbeit aufnahm. Mit viel Idealismus, „zwei Aktenordnern
und einem Telefonanschluss“ (Sonja
Schlegel, Mitarbeiterin der ersten Stunde), versuchten wir,
eine Beratungsstelle für alle Überlebenden
des Nazi-Regimes zu schaffen. Es sprach sich schnell herum:
schon lange vor
der offiziellen Gründung vier Monate später trafen
Briefe mit Hilfegesuchen aus aller Welt bei uns in Köln
ein. Obwohl die Existenz des Bundesverbandes wegen Geldnot
immer wieder gefährdet war (und immer noch ist), konnten
wir bereits zwei Jahre später einen „Beratungsleitfaden
NS-Verfolgung“
veröffentlichen. Zum ersten Mal gab es damit eine Sammlung
aller gültigen Entschädigungsregelungen für
NS-Verfolgte – ein Flickenteppich gesetzlicher und aussergesetzlicher
Bestimmungen, der oft Lücken aufwies. Im Laufe der Zeit
waren unsere MitarbeiterInnen zu wahren ExpertInnen der komplizierten
Entschädigungsbestimmungen geworden. Zwar wurde dieses
Fachwissen auf Hearings und Symposien geschätzt, aber
1993 bewahrte nur ein Forschungsauftrag des Bundesministeriums
für Familie und Senioren unsere Geschäftsstelle vor
der Schließung. Die Forschungsarbeit „Hilfen
zur Verbesserung der Lebenslagen von NS-Verfolgten im vereinten
Deutschland“
entstand neben den laufenden Geschäften und die dabei
gewonnenen Erkenntnisse wurden eine wichtige Grundlage der
Kampagnen- und Lobbyarbeit unseres Bundesverbandes.
Die Überlebenden
nicht vergessen!
Immer wieder erwies sich, dass die Entschädigungsregelungen
grosse Lücken hatten. So waren beispielsweise die in Osteuropa
ansässigen Holocaust-Überlebenden ebenso von Entschädigungen
ausgeschlossen geblieben wie auch ehemalige ZwangsarbeiterInnen.
Um diese Situation zu ändern, intensivierte der Bundesverband
Information und Beratung für NS-Verfolgte ab 1995 auch
die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen auf internationaler
Ebene. Gemeinsam mit dem American Jewish Committee und anderen
Verfolgtenverbänden wurde 1997 eine Kampagne
für
die Holocaust-Überlebenden in Ost- und Mitteleuropa initiiert.
Auf einer Veranstaltung Anfang des Jahres im Bonner Wasserwerk, „Die Überlebenden
nicht vergessen“, waren u.a. Alexander Bergmann (Jüdische
Gemeinde Riga), Paul Spiegel (Zentralrat der Juden in Deutschland)
und Jan Karski (ehem. Kurier der polnischen Exilregierung)
als Redner dabei.
Im gleichen Jahr organisierten wir gemeinsam
mit Aktion Sühnezeichen auf dem ev. Kirchentag in Leipzig die grosse Veranstaltung „Endlich
Gerechtigkeit schaffen“, um auf die Lebenslage der vergessenen
Opfer aufmerksam zu machen. Hildegard Hamm-Brücher (ehem.
Bundestagspräsidentin), Ludwig Baumann (Verband Opfer
der Militärjustiz) und Waltraud Blass (VVN, ehem. Siemens-Zwangsarbeiterin)
setzten sich in bewegenden Reden für eine Entschädigung
dieser Überlebenden des NS-Regimes ein.
Nur reden hilft
nicht…
Es ist nur wenig bekannt, dass die letzte Phase des langen
Kampfes um eine Entschädigung für NS-ZwangsarbeiterInnen
hier bei uns in Köln begonnen hat. Im Sommer 1997 trafen
wir uns in unserer Geschäftsstelle mit Karola Fings von
der Projektgruppe Kölner Messelager und der amerikanischen
Anwältin Deborah Sturman. Sturman wollte prüfen,
ob die so erfolgreich gegen die Schweizer Banken geführten
amerikanischen Class-action-Verfahren auch zur Durchsetzung
einer Entschädigung für ehemalige NS-SklavenarbeiterInnen
genutzt werden können. Nicht zufällig wurde dann
1998 die erste Klage vor einem amerikanischen Gericht von Elsa
Iwanova gegen Ford Köln eingereicht. Die zwischenzeitlich
in Belgien lebende ehemalige russische Zwangsarbeiterin war
einige Jahre zuvor auf Einladung der Projektgruppe Messelager
in Köln gewesen.
Jetzt endlich war etwas in Bewegung gekommen.
Dank einer großzügigen
Privatspende in Höhe von 100.00 DM konnte unser Verband
eine Kampagne für die Entschädigung ehemaliger ZwangsarbeiterInnen
in Deutschland starten. Neben einem „Recherchepool“ namhafter
HistorikerInnen organisierten wir die Vernetzung aller mit
Zwangsarbeiter-Klagen befassten Rechtsanwälte.
Mittlerweile
gab es Verhandlungen zwischen den USA und Deutschland über
diese Thematik. Obwohl die deutsche Delegation bei den Treffen
in Washington, Berlin und Bonn die Opferverbände ausschloss
und nur aus Ministerialbeamten und Wirtschaftsführern
bestand, gelang es dem damaligen Geschäftsführer,
Lothar Evers, trotzdem dabei zu sein. Das tschechische Aussenministerium
hatte ihn kurzerhand zum Mitglied der eigenen Delegation gemacht!
Mit
der Verleihung des Demokratie-Preises 2000 der „Blätter
für deutsche und internationale Politik“ in Berlin
erfuhr die Arbeit unseres Verbandes Anerkennung. Trotzdem brauchte
es noch viele Anstrengungen, ehe 2001 die ersten Gelder der
Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ ausgezahlt
wurden.
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