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Am 20. Juni 2002 verabschiedete der Bundestag
einstimmig das „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten
aus Beschäftigungensverhältnissen in einem Ghetto“(ZRBG).
Die Initiative war dazu gedacht, die bisherige Gesetzgebung
und Entschädigungspraxis abzurunden und eine bestehende
Lücke zu schließen. Menschen, die in einem der Ghettos
der Nazis gearbeitet hatten, sollten eine deutsche Rente erhalten. Ein Anspruch, der allerdings sowohl vom Gesetz als auch von
den ausführenden Landesversicherungsanstalten nicht eingehalten
wird: bereits im ersten Schritt des Anerkennungsverfahrens
werden mehr als 90 Prozent abgelehnt – normalerweise
liegt bei Rentenverfahren die Anerkennungsquote in dieser Höhe!
Der
Bundesverband organisiert die Zusammenarbeit der darauf spezialisierten
AnwältInnen und versucht, zwischen der
zuständigen Bundesministerin für Gesundheit und Soziale
Sicherung und den Versicherungsträgern zu vermitteln. Ein großer Prozentsatz der AnstragstellerInnen wird von
uns beraten.
Unser Ziel ist die Änderung oder großzügigere
Umsetzung des Ghetto-Renten-Gesetzes. Alle Menschen, die im
Ghetto gearbeitet haben, sollen eine deutsche Rente noch zu
ihren Lebzeiten erhalten. Wir kämpfen für
eine Anerkennungsquote, die der eines normalen Rentenverfahrens
entspricht!
Ansprechpartner:
Dr. Jost Rebentisch
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