Transferstelle
NS-Verfolgte NRW
Erzähl- und
Begegnungscafé
Anpassung der Versorgungssysteme der Altenhilfe
Erzähl- und
Begegnungscafé in Düsseldorf und Münster
Studie
"Lebenslage Verfolgte"
Ghetto-Renten
Beratung
NS-Verfolgter weltweit

Am 20. Juni 2002 verabschiedete der Bundestag einstimmig das „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungensverhältnissen in einem Ghetto“(ZRBG). Die Initiative war dazu gedacht, die bisherige Gesetzgebung und Entschädigungspraxis abzurunden und eine bestehende Lücke zu schließen. Menschen, die in einem der Ghettos der Nazis gearbeitet hatten, sollten eine deutsche Rente erhalten. Ein Anspruch, der allerdings sowohl vom Gesetz als auch von den ausführenden Landesversicherungsanstalten nicht eingehalten wird: bereits im ersten Schritt des Anerkennungsverfahrens werden mehr als 90 Prozent abgelehnt – normalerweise liegt bei Rentenverfahren die Anerkennungsquote in dieser Höhe!

Der Bundesverband organisiert die Zusammenarbeit der darauf spezialisierten AnwältInnen und versucht, zwischen der zuständigen Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung und den Versicherungsträgern zu vermitteln. Ein großer Prozentsatz der AnstragstellerInnen wird von uns beraten.

Unser Ziel ist die Änderung oder großzügigere Umsetzung des Ghetto-Renten-Gesetzes. Alle Menschen, die im Ghetto gearbeitet haben, sollen eine deutsche Rente noch zu ihren Lebzeiten erhalten. Wir kämpfen für eine Anerkennungsquote, die der eines normalen Rentenverfahrens entspricht!

Ansprechpartner:
Dr. Jost Rebentisch