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Im Auftrag der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen
hat unser Bundesverband seit 1996 eine Transferstelle
für Überlebende
nationalsozialistischer Verfolgung in NRW eingerichtet.
Wir beraten und informieren über evtl. Ansprüche
an den Härtefond des Landes NRW, die von allen in diesem
Bundesland lebenden NS-Verfolgten geltend gemacht werden können.
Für alle BürgerInnen, die in Nordrhein-Westfalen
leben, ist diese Beratung kostenfrei. Aber auch in allen anderen
Angelegenheiten (u.a. Entschädigung für Zwangsarbeit,
Ghettorente, Fragen zum Bundesentschädigungsgesetz) erhalten
sie eine besondere Unterstützung, die durch das Land NRW
finanziert wird.
VertreterInnen unseres Verbandes sitzen auch
im Beirat des NRW-Härtefonds. Dort wurden u.a. die Richtlinien für
Anspruchsberechtigungen sowie die Informationen darüber
verbessert und sogar die Zahlung von laufenden Leistungen erreicht.
Ansprechpartner:
Michael
Teupen
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