Stellungnahmen

Als Bundesverband beziehen wir Stellung zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen, die Erinnerungskultur, Demokratie, Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus und weitere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit betreffen.

Hier finden Sie unsere Pressemitteilungen, offenen Briefe, Positionspapiere und Stellungnahmen.

Stellungnahme des Bundesverbands: Prüfung eines Verbots der AfD

Das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 26.02.2026 dem Bundesamt für Verfassungsschutz in einem Eilverfahren untersagt, die AfD bundesweit als „gesichert rechtsextrem“ einzustufen. Dies gilt bis zu einer Entscheidung im noch anhängigen Hauptsacheverfahren. Seit diesem Beschluss ist es um die Frage der Prüfung eines Verbotsverfahrens für diese Partei deutlich ruhiger geworden. Das halten wir für falsch.

In der Überwindung der NS-Diktatur wurde 1949 ein Grundgesetz beschlossen, das Instrumente enthält, mit denen wir unsere freiheitliche Demokratie vor denen schützen können, die sie beseitigen wollen. Dazu gehören Vereins- und Parteiverbote, über die in rechtsstaatlichen Verfahren entschieden wird. Die Prüfung eines Parteiverbotes kann alleine das Bundesverfassungsgericht vornehmen.

Seit Jahrzehnten vertreten wir engagiert und parteipolitisch neutral die Interessen von Verfolgten der NS-Herrschaft sowie ihrer Nachkommen. Viele von ihnen äußern angesichts des erneuten Erstarkens einer rechtsextremen Partei große Besorgnis. Für uns ist dies ein deutliches Signal, dass auch wir uns entschlossen für die Prüfung eines möglichen Parteiverbots einsetzen sollten. Tatenlosigkeit im Angesicht einer Bedrohung unserer freiheitlichen Demokratie halten wir für fatal.

 

Und auch Sie können aktiv werden: 

Mit Ihrer Stimme können Sie ein klares Zeichen für unsere Demokratie und gegen ihre Gefährdung durch rechtsextreme Parteien setzen. Es gibt einige Petitionen, wie z. B. die eines Bündnisses aus mehr als 100 Gruppen in NRW, das die Landesregierung auffordert, über den Bundesrat ein AfD-Verbotsverfahren zu beantragen. Nach Angaben der Initiator:innen des NRW-Appells kamen dabei landesweit bereits über 80.000 Unterschriften zusammen. Auch die Initiative PRÜF („Prüfung Rettet Übrigens Freiheit!“) sammelt Unterschriften und ruft zu Aktivitäten für die einfache Forderung: „Alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall oder gesichert rechtsextrem eingestuft werden, sollen durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden“ auf.

Diese Prüfung kann nur durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung beantragt werden.

Wir fordern alle drei auf, ihrer Verantwortung für unser demokratisches Gemeinwesen gerecht zu werden und jetzt zu klären, ob die Voraussetzungen für solche Verfahren vorliegen, und diese ggf. einzuleiten.

Offener Brief zu „Demokratie leben!“ – Was die Kürzungen für die Zivilgesellschaft bedeuten

Mehr als 1.000 Organisationen und Persönlichkeiten – von Bildungsstätten über Kirchengemeinden bis hin zu Landessportbünden – haben sich in einem offenen Brief an Bundesfamilienministerin Karin Prien gewandt. Anlass sind die angekündigten Kürzungen und Umstrukturierungen im Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Wir möchten diesen offenen Brief zum Anlass nehmen, die aktuelle Entwicklung einzuordnen – und auf eine politische Linie aufmerksam zu machen, die aus unserer Sicht weit über einzelne Förderentscheidungen hinausgeht.

Bereits im vergangenen Jahr hat die CDU/CSU mit ihrer Bundestagsanfrage zur „politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ ein deutliches Signal gesetzt: 551 Fragen zu 14 NGOs stellten die Gemeinnützigkeit und Legitimität zivilgesellschaftlicher Akteur:innen grundsätzlich infrage. Viele Organisationen erlebten dies als Misstrauensvotum und als Versuch, kritische Stimmen zu delegitimieren.

2026 folgte der nächste Schritt: Drei linke Buchhandlungen wurden vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Die Begründung „verfassungsschutzrelevante Bedenken“ blieb vage und ohne transparente Grundlage. Auch hier entsteht der Eindruck, dass politische Einordnung zunehmend darüber entscheidet, wer gefördert wird – und wer nicht.

Auch im Fall des Demokratieprojekts „Mut-Muskel-Training“ der Organisation „Radikale Töchter“ zeigt sich ein ähnliches Muster: Trotz bereits abgeschlossener fachlicher Prüfung und in Aussicht gestellter Förderung durch die Bundeszentrale für politische Bildung wurde das Projekt per ministeriellem Eingriff gestoppt – ohne nachvollziehbare Begründung. Interne Stimmen warnten sogar vor rechtlichen Konsequenzen und einem Schaden für die Glaubwürdigkeit staatlicher Institutionen. Beobachter:innen sehen einen möglichen Zusammenhang mit vorheriger scharfer Kritik der Projektinitiatorin an Bundeskanzler Merz.

 

Nun betrifft es das Programm „Demokratie leben!“.

Rund 200 Projekte sollen nicht weitergeführt werden, darunter Initiativen gegen Antisemitismus, gegen digitale Gewalt, gegen Rassismus und für die Stärkung marginalisierter Gruppen. Projekte, die über Jahre aufgebaut wurden – und deren Wirkung teilweise noch evaluiert wird. Die Begründung der Ministerin: mehr Effizienz, mehr Wirkung, mehr Orientierung an der „Mitte der Gesellschaft“.

Unterstützt wird diese Argumentation unter anderem von Kommentatoren wie Nikolaus Blome, der die Kritik aus der Zivilgesellschaft als überzogen darstellt. Seine These: Es sei legitim und notwendig, staatlich geförderte Projekte auf Nutzen und Effizienz zu prüfen – und Widerstand dagegen zeuge eher von Selbstgerechtigkeit als von Sachargumenten.

 

Diese Perspektive greift aus unserer Sicht zu kurz.

Denn sie blendet zentrale Widersprüche aus: Während die Überprüfung demokratischer Projekte als Ausdruck verantwortungsvoller Haushaltspolitik dargestellt wird, werden gleichzeitig Entscheidungen getroffen, die fachlichen Standards widersprechen:

  • Projekte werden beendet, obwohl ihre Evaluation noch läuft.
  • Förderzusagen – teils mit langfristiger Perspektive – werden zurückgenommen.
  • Bereits geprüfte und bewilligte Maßnahmen verlieren ohne transparente Neubewertung ihre Grundlage.

 

Ein Blick auf die konkret betroffenen Initiativen zeigt zudem: 

Es geht keineswegs nur um abstrakte „Effizienzfragen“, sondern um ganz konkrete Arbeit vor Ort – etwa Beratung für Betroffene digitaler Gewalt, Bildungsarbeit nach rechtsterroristischen Anschlägen oder Projekte gegen Antisemitismus im Sport. Gleichzeitig wird in der öffentlichen Debatte ein Bild gezeichnet, das diese Arbeit diskreditiert: Zivilgesellschaftliche Projekte werden als Teil eines „linken Milieus“ dargestellt, das sich staatlicher Kontrolle entziehen wolle. Dass viele Programme nachweislich positive Wirkungen erzielen und regelmäßig überprüft werden, gerät dabei in den Hintergrund.

 

Besonders problematisch ist die daraus entstehende Unsicherheit:

  • Was bedeutet es für zivilgesellschaftliche Organisationen, wenn Förderung zunehmend politisch aufgeladen ist?
  • Was darf noch gesagt werden, wenn kritische Positionen potenziell den Entzug von Fördermitteln nach sich ziehen?
  • Und was ist eine Förderzusage wert, wenn sie – trotz vorheriger Bewilligung – kurzfristig zurückgenommen werden kann?

 

Diese Fragen betreffen nicht nur einzelne Projekte. 

Sie betreffen die Grundlage zivilgesellschaftlichen Engagements insgesamt. Denn eine lebendige Demokratie ist darauf angewiesen, dass unabhängige Akteur:innen Kritik üben, Perspektiven einbringen und auch unbequeme Positionen vertreten können, ohne befürchten zu müssen, dafür sanktioniert zu werden.

 

Hinzu kommt die zentrale Frage nach der viel zitierten „Mitte der Gesellschaft“: 

Ministerin Prien begründete das Vorgehen damit, man müsse „mehr auf die Mitte der Gesellschaft zielen.“ Wer ist damit gemeint? Und wer wird im Umkehrschluss ausgeschlossen? Die aktuelle Praxis legt nahe, dass insbesondere Projekte unter Druck geraten, die sich mit Rassismus, Antisemitismus oder rechter Gewalt auseinandersetzen. Die zeitliche und inhaltliche Abfolge – von der parlamentarischen Anfrage über den Ausschluss von Buchhandlungen bis hin zu den aktuellen Kürzungen – lässt sich daher kaum als bloße Aneinanderreihung einzelner Entscheidungen verstehen. Vielmehr entsteht der Eindruck einer politischen Strategie, mit der die kritische Zivilgesellschaft zunehmend unter Rechtfertigungsdruck gesetzt wird.

 

Wir teilen die Sorge der Unterzeichner:innen des offenen Briefes:

Wenn Förderentscheidungen als politisches Steuerungsinstrument wahrgenommen werden, leidet das Vertrauen in staatliche Programme, aber auch in die Rahmenbedingungen demokratischen Engagements insgesamt.
Praktiken, bei denen finanzielle Förderung an politische Konformität geknüpft erscheint, kennen wir vor allem aus autoritären Kontexten. In einer pluralistischen Demokratie dürfen sie keinen Platz haben - denn Demokratie lebt von Vielfalt, von Widerspruch und von einer starken, unabhängigen Zivilgesellschaft.

Zivilgesellschaftliche Strukturen respektieren, ausbauen und nachhaltig fördern!

Die Zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland sind ein wesentliches, konstitutives Element der pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Sie bilden ein Gegengewicht und Korrektiv gegenüber staatlichen Strukturen und bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv in wichtige Prozesse innerhalb der Gesellschaft einzubringen.

Wer zivilgesellschaftliche Organisationen diffamiert, einschüchtert, materiell bedrängt oder versucht, mundtot zu machen, hat ihren wichtigen Beitrag für ein demokratisches Gemeinwesen nicht verstanden.

Dies gilt insbesondere im Bereich der „Erinnerungskultur“ in Deutschland, die seit dem Ende der Nazi-Diktatur ganz wesentlich von bürgerschaftlichem Engagement geprägt ist. „Erinnerungskultur“ im Rahmen des Gedenkens an die NS-Diktatur bedeutet nicht nur, Gedenkstätten einzurichten, zu unterhalten und regelmäßige Gedenktage abzuhalten – es ergibt sich aus der Erinnerung an die Schrecken des NS-Terrorregimes auch ein unmittelbarer Auftrag, der oft auf die kurze Formel des „Nie wieder!“ gebracht wird. Antifaschistische Arbeit, die sich aktiv gegen rechtsradikale, rechtsextreme und rechtspopulistische Strömungen richtet, ist ein Dienst am demokratischen Gemeinwesen, und, wenn sie sich im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung und der geltenden Gesetze bewegt, unbedingt gemeinnützig.

Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie zivilgesellschaftliche Strukturen respektiert, ausbaut und nachhaltig fördert.

Die Durchsetzung des „Demokratiefördergesetzes“ (Drucksache 20/5823), das schon von der „Ampelkoalition“ auf den Weg gebracht wurde, muss ebenso Bestandteil eines kommenden Koalitionsvertrages sein wie eine Reform des deutschen Gemeinnützigkeitsrechtes, von dem die EU vor acht Monaten erneut festgestellt hat, dass Deutschland „noch keine Fortschritte dabei erzielt hat, den Plan zur Anpassung der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Organisationen weiterzuverfolgen, um die Herausforderungen anzugehen, die mit den derzeit geltenden Vorschriften für deren Betrieb in der Praxis verbunden sind, wobei europäische Standards für die Finanzierung zivilgesellschaftlicher Organisationen zu berücksichtigen sind“.

Wir sind in diesem Sinne an die Verhandlungsteams herangetreten und bitten sie, unsere Forderungen in den kommenden Koalitionsverhandlungen zu unterstützen.

 

Volker Kirchesch                    Dr. Jost Rebentisch

Vorsitzender                           Geschäftsführer

Aufruf: Unterzeichner:innen gesucht

„Die Folgegenerationen wollen gehört werden. Sie schreiben Bücher, Comics und Blogs, sie drehen Filme und haben viel zu sagen. Sie sind Zeitzeug:innen ihrer eigenen Geschichte, die über das Ende der nationalsozialistischen Verfolgung bis in die Gegenwart reicht. Deswegen müssen sie wichtige Akteur:innen in der politisch-historischen Bildung werden.“ (Dr. Jost Rebentisch, Geschäftsführer des Bundesverbands Information & Beratung für NS-Verfolgte e.V.)

Seit Jahren engagiert sich der Bundesverband für die Nachkomm:innen der Verfolgten des NS-Regimes. Ihre Geschichte, ihre Belastungen und ihre Sorgen müssen Teil des öffentlichen Diskurses werden.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Eltern ihren Kindern traumatische Erlebnisse vererben können. Wissenschaftler sprechen in diesem Zusammenhang von einer „transgenerationalen Übertragung verfolgungsbedingter Traumata“. In der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD) tauchen solche Krankheitsbilder nicht auf. Dies ist allerdings notwendig, damit Betroffene leichter eine zutreffende Diagnose und ggf. Behandlung erhalten können.

Es muss noch viel getan werden in diesem Bereich. Die konkreten Ziele hat der Bundesverband gemeinsam mit den Mitgliedern der „Arbeitsgruppen Nachkommen von NS-Verfolgten“ in der unten stehenden Erklärung niedergeschrieben.

Setzen auch Sie ein Zeichen gegen das lange Schweigen und unterzeichnen Sie die Erklärung über gemeinsame Ziele zur Unterstützung von Nachkomm:innen von NS-Verfolgten.

Einen Beitrag zu leisten ist sehr einfach: Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit Ihrem Namen und ggf. Ihrer Institution und wir setzen Sie unter die Erklärung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

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