Entschädigung

Das Entschädigungsrecht gleicht einem Flickenteppich. Über die Jahrzehnte gab es zahlreiche Änderungen, Ergänzungen und Neuregelungen. Für die meist hochbetagten NS-Verfolgten ist das oft eine nicht zu meisternde Herausforderung. Hier setzt die Arbeit des Bundesverbandes an. Seit über 25 Jahren beraten die Mitarbeiter*innen alle Opfer des Nationalsozialismus und helfen den Betroffenen, ihre Ansprüche geltend zu machen, sei es auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene. Dabei geht es um so unterschiedliche Leistungen wie Altersrente, die sogenannten Ghetto-Renten, Härtefonds der Bundesländer oder Zahlungen an Child Survivors.  

Auf Betreiben des Bundesverbandes hat die NRW-Landesregierung 1996 die "Transferstelle zur Verbesserung der Information und Beratung für Verfolgte des Nationalsozialismus in Nordrhein-Westfalen" errichtet. Im Auftrag des Landes berät der Bundesverband alle in Nordrhein-Westfalen lebenden NS-Verfolgten in Entschädigungsfragen. Seit 2013 hat die Transferstelle zudem ausdrücklich auch den Auftrag, im Sinne der Nachkommen von NS-Verfolgten tätig zu werden.

 

Kontakt:

Maria Fedorova
0221 17 92 94 14
fedorova@nsberatung.de 

 

 

Die Transferstelle wird vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert.

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